Ablauf über Schadensregulierung:
- Leckortung (eventuell Veranlassung von externer Leckortung) → Bilddokumentation → Schadenserstaufnahme → Weitere Terminvereinbarung
- Information an Verwaltung/ Versicherung/ Eigentümer über Schadensursache
- Trocknung mittels Raumtrocknungsgeräten sofern notwendig. Ausschlaggebend sind Messwerte der Feuchtemessung. Trocknungsdauer ca. 4 – 6 Wochen. Termine für Zwischenmessung evtl. erforderlich.
Stromkosten, die bei dem Betrieb der Trocknungsgeräte anfallen, werden nach Abschluss der Renovierungsabreiten und Abrechnung von der Versicherung direkt erstattet. Hierfür ist Ihre Bankverbindung notwendig. - Renovierungsarbeiten der durch den Wasserschaden betroffenen Bereiche. Dafür muss der Zugang zu Ihrer Wohnung ermöglicht werden.
Lieferzeiten von Materialien können die auszuführenden Arbeiten verzögern. - Schadensersatzansprüche müssen schriftlich beantragt werden. Über eine evtl. Entschädigungsleistung entscheidet die Versicherung. Hierzu kann die RMHS keine Stellung beziehen.
- Die Mitwirkungspflicht des Mieters/Eigentümers wird für einen reibungslosen Ablauf von der Versicherung vorausgesetzt