Ablauf über Schadensregulierung:

  1. Leckortung (eventuell Veranlassung von externer Leckortung) → Bilddokumentation → Schadenserstaufnahme → Weitere Terminvereinbarung
  2. Information an Verwaltung/ Versicherung/ Eigentümer über Schadensursache
  3. Trocknung mittels Raumtrocknungsgeräten sofern notwendig. Ausschlaggebend sind Messwerte der Feuchtemessung. Trocknungsdauer ca. 4 – 6 Wochen. Termine für Zwischenmessung evtl. erforderlich.
    Stromkosten, die bei dem Betrieb der Trocknungsgeräte anfallen, werden nach Abschluss der Renovierungsabreiten und Abrechnung von der Versicherung direkt erstattet. Hierfür ist Ihre Bankverbindung notwendig.
  4. Renovierungsarbeiten der durch den Wasserschaden betroffenen Bereiche. Dafür muss der Zugang zu Ihrer Wohnung ermöglicht werden.
    Lieferzeiten von Materialien können die auszuführenden Arbeiten verzögern.
  5. Schadensersatzansprüche müssen schriftlich beantragt werden. Über eine evtl. Entschädigungsleistung entscheidet die Versicherung. Hierzu kann die RMHS keine Stellung beziehen.
  6. Die Mitwirkungspflicht des Mieters/Eigentümers wird für einen reibungslosen Ablauf von der Versicherung vorausgesetzt